Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden AGB gelten zwischen dem in der Vereinbarung aufgeführten Kunden und dem darin bezeichneten SoHa-Treuhand AG Vertragspartner, nachfolgend «SoHa-Treuhand» genannt. Außerdem stimmen Kunden oder Nutzer mit der Verwendung der Dienstleistungen diesen AGB zu.
1.2 Zusammen mit den einzelnen Vertragsdokumenten stellen diese AGB die abschließende Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt) zwischen dem Kunden und der SoHa-Treuhand dar.
1.3 Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB.
2. Allgemeiner Inhalt der Vereinbarung
2.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die im Einzelfall vereinbarten und von der SoHa-Treuhand auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann die SoHa-Treuhand ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
2.3 Präsentationen, Stellungnahmen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten wird. Zwischenberichte (z. B. nicht abgestimmte Zahlen in der Online-Buchhaltungs-Software) und vorläufige Arbeitsergebnisse können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind unverbindlich.
2.4 Sofern in der Vereinbarung einzelne Mitarbeiter genannt werden, bemüht sich SoHa-Treuhand in angemessenem Umfang, dass diese genannten Einzelpersonen dem Kunden während des im Vertrag angegebenen voraussichtlichen Zeitraums zur Unterstützung der Arbeiten der SoHa-Treuhand zur Verfügung stehen. SoHa-Treuhand hat das Recht, einzelne Mitarbeiter auszutauschen. SoHa-Treuhand kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter (auch im Ausland) bedienen.
2.5 Grundsätzlich erbringt SoHa-Treuhand Dienstleistungen in einem Auftragsverhältnis. Falls in der Vereinbarung keine andere Regelung getroffen wird, werden die Dienstleistungen nach Aufwand erbracht.
2.6 Sollte im Einzelfall ein Werkvertragsverhältnis bestehen, wird der Kunde das zu liefernde Werk zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte abnehmen: Wenn die in der Vereinbarung genannten Abnahmekriterien oder das Verfahren zur Abnahme des zu liefernden Werkes erfüllt sind oder der Kunde das zu liefernde Werk produktiv nutzt. Falls in der Vereinbarung keine entsprechenden Kriterien oder Prozeduren festgelegt sind, gilt das zu liefernde Werk mit der Lieferung an den Kunden als abgenommen.
3. Mitwirkung und Verpflichtungen des Kunden
3.1 Die Leistung von SoHa-Treuhand hängt von der Kooperation des Kunden mit der SoHa-Treuhand und der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Verantwortlichkeiten des Kunden ab.
3.2 Der Kunde hat der SoHa-Treuhand ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlich sind, zukommen zu lassen. Die SoHa-Treuhand darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Die SoHa-Treuhand übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die auf ungenaue oder unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Informationen und Unterlagen des Kunden zurückzuführen sind.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter SoHa-Treuhand in angemessenem Umfang zur Unterstützung zur Verfügung stehen.
3.4 Grundsätzlich trägt der Kunde die Verantwortung über die Führung der Buchhaltung und der Finanzen, einschließlich des Zahlungsverkehrs und der Kontrolle. Die SoHa-Treuhand erlangt in keiner Art und Weise Organstellung.
3.5 Der Kunde selbst oder eine von ihm dazu beauftragte Drittpartei ist die „für die Rechnungslegung zuständige Person“ gemäß OR Art. 958 Abs. 3. Weder die SoHa-Treuhand noch ein Mitarbeiter der SoHa-Treuhand übernimmt diese Funktion.
3.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der SoHa-Treuhand in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen der SoHa-Treuhand und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 20'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
4. Online-Buchhaltungs-Software
4.1 Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht in missbräuchlicher Art und Weise verwenden. Die Verwendung findet ausschließlich im gesetzlichen Rahmen statt. Die SoHa-Treuhand behält sich das Recht vor, den Zugang bei Verdacht auf Missbrauch zu suspendieren oder zu löschen.
4.2 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen versendet die SoHa-Treuhand gegebenenfalls Serviceankündigungen, Verwaltungsnachrichten und andere Informationen. Die SoHa-Treuhand kann den Kunden über beliebige Kanäle kontaktieren.
4.3 Kunden sind verpflichtet, Passwörter vertraulich zu behandeln. Für Aktivitäten im Nutzerkonto ist der Nutzer verantwortlich. Nutzer dürfen die bei der SoHa-Treuhand verwendeten Passwörter nicht erneut bei Anwendungen von Dritten einsetzen.
4.4 Die SoHa-Treuhand kann neue Funktionen hinzufügen, entfernen, Module aussetzen oder endgültig einstellen.
4.5 Sofern der Kunde eine API-Anbindung an die SoHa-Treuhand vornimmt, vermeidet er: schnelle Wiederholung der gleichen Abfrage bzw. der gleichen Übermittlung (Spam); wiederholte Überlieferung von Daten trotz Fehlermeldung; Versuche, an nicht autorisierte Daten zu gelangen. Die SoHa-Treuhand kann auf Wunsch die Implementierung der API überprüfen und ablehnen. Der Kunde trägt die Verantwortung über Fehlbuchungen bzw. andere mögliche Datenbankprobleme, welche über eine mangelhafte API-Implementierung in der Buchhaltung entstehen. Der Kunde ist für die Aufnahme und Überwachung des Betriebs der API verantwortlich.
5. Honorar und Auslagen
5.1 Neben dem Honoraranspruch hat die SoHa-Treuhand Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Reisezeit, mit Ausnahme der Zeit des Arbeitsweges von einem lokalen Wohnsitz zum normalen Arbeitsplatz, wird in die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigten Stunden eingerechnet und in Rechnung gestellt
5.2 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
5.3 Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Steuern.
5.4 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen auf das von der SoHa-Treuhand angegebene Konto zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat die SoHa-Treuhand das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen oder vom Service-Level abzuweichen. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige Recht der SoHa-Treuhand, die Vereinbarung fristlos und außerordentlich aufzulösen. Bei einem Zahlungsverzug werden dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 25 pro Mahnung belastet. Zudem ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5 % p. a. geschuldet.
5.5 Bei einer Kündigung der Vereinbarung bezahlt der Kunde der SoHa-Treuhand alle bis zum Tag der Kündigung erbrachten Dienstleistungen. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden bezahlt der Kunde sämtliche zusätzlichen Kosten, welche der SoHa-Treuhand aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Dienstleistung entstehen.
5.6 Ungeachtet des Grundes für die Beendigung der Vereinbarung übernimmt der Kunde sämtliche Kosten für die Rückführung. Die SoHa-Treuhand verrechnet die in der Vereinbarung definierten Preise für vom Kunden über den Beendigungszeitpunkt hinaus abgefragte Dienstleistungen.
6. Informationsaustausch
6.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, wobei dies nicht auf eine Verletzung einer Verpflichtung unter dieser Ziffer zurückzuführen ist, von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erworben wurden, vom Empfänger der vertraulichen Informationen unabhängig erstellt werden bzw. wurden oder die ihm oder ihnen vor dem Empfang bekannt waren, oder allgemein bekannt sind oder von Dritten mit allgemeinen Kenntnissen einfach ermittelt werden können.
6.2 Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen.
6.3 Die SoHa-Treuhand ist weiter berechtigt, vertrauliche Informationen einem Dritten offenzulegen, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Die SoHa-Treuhand kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte (auch im Ausland) verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die SoHa-Treuhand stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.
6.4 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die SoHa-Treuhand nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
6.5 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax, Webseiten und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist.
7. Schutz- und Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der SoHa-Treuhand im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen Run my Accounts und dem Kunden ausschliesslich Run my Accounts zu.
7.2 Run my Accounts räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf die Vertragsdauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil der Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Die Run my Accounts Software darf weder zurückentwickelt werden (Reverse Engineering) noch darf versucht werden, den Quellcode zu extrahieren.
7.4 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Run my Accounts zulässig.
7.5 Der Kunde unterlässt es, die ihm von Run my Accounts überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
7.6 Die Erlaubnis zu einem Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist hiermit vollumfänglich erteilt. Dazu dürfen auch Abbildungen des Firmenlogos des Kunden im Internet, in Firmenpräsentationen, Broschüren, Inseraten usw. verwendet werden.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Run my Accounts haftet nur im folgend beschriebenen Umfang:
Run my Accounts haftet für Personenschäden und für Sachschäden, für die Run my Accounts gesetzlich haftbar ist. Zudem haftet Run my Accounts für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu einer Summe von maximal dem Betrag für den betroffenen Auftrag. Im Falle von wiederkehrender Berechnung ergibt sich der Betrag aus der Summe aller innerhalb eines Jahres verrechneten Beträge.
8.2 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Schäden, für die Subunternehmer der Run my Accounts einzeln oder gemeinsam mit Run my Accounts als Gesamtschuldner haften.
8.3 Unter keinen Umständen haftet Run my Accounts bzw. ihre Subunternehmer für Schäden, die sie nicht verschuldet haben. Sie haften auch nicht für entgangene Gewinne (selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind), mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder Run my Accounts auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde), entgangene Geschäfte, Umsätze, verlorenen Goodwill oder Skontobeträge, falsche Zahlungen oder nicht realisierte Einsparungen.
8.4 Run my Accounts übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von den Dienstleistungen profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf diese Leistungen verschaffen.
8.5 Die Haftung für Verlust, Beschädigung, Verwechslung oder Verspätung von Sendungen (Belege, Korrespondenz etc.) ist ausgeschlossen.
8.6 Es besteht keine Gewährleistung.
9. Dauer der Vereinbarung
9.1 Die Vereinbarung gilt ab dem in der Vereinbarung angegebenen Startdatum oder, falls kein Startdatum definiert wurde, ab dem Tag der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien.
9.2 Sofern die Vereinbarung keine feste Dauer vorsieht, endet die Vereinbarung mit der beidseitigen, vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
9.3 Sollte der Kunde gegen Bestimmungen der Vereinbarung verstossen, kann Run my Accounts die Dienstleistungen sofort aussetzen oder einstellen.
9.4 Mit der Beendigung der Vereinbarung erlischt jegliche Aufbewahrungspflicht von Run my Accounts. Run my Accounts ist berechtigt, die abgelegten Daten und Datensätze (auch in der Datensicherung) zu löschen.
10. Allgemeines
10.1 Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung des Kunden für die erbrachten Dienstleistungen ist keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung aus Gründen verantwortlich, die ausserhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen.
10.2 Sind Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, werden solche Bestimmungen aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen. Die Einklagbarkeit der verbleibenden Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt davon jedoch unberührt.
10.3 Run my Accounts ist berechtigt, für andere Kunden Dienstleistungen zu erbringen.
10.4 Run my Accounts kann diese AGB jederzeit anpassen. Sie sollten diese AGB daher regelmässig überprüfen.
10.5 Mitteilungen bedürfen der Schriftform.
10.6 Die Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht.
10.7 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort des Run my Accounts Vertragspartners zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.